Kosten
Grundsätzlich richtet sich das Honorar für private psychotherapeutische Leistungen nach der offiziellen Gebührenverordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung belaufen sich zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro – je nach Therapierahmen bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Kurzzeit-, Langzeittherapie). Hinzukommen (in der Regel einmalige) Kosten bspw. für die Erhebung der biografischen Anamnese, die Auswertung psychologischer Fragebogen oder Therapieanträge.
Einen Auszug der GOP finden Sie über den Download-Button. Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
Die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis werden in der Regel durch alle privaten Krankenversicherungen übernommen. Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten jeweils anteilig von Ihrer privaten Versicherung und der Beihilfestelle übernommen. In welchem Umfang dies geschieht, ist im Versicherungsvertrag geregelt und kann zwischen privaten Versicherern variieren.
Bitte setzen Sie sich daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme der Verhaltenstherapie zu klären. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der/die PatientIn als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich.
Ablauf für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
- Sie melden sich bei mir (z. B. per Mail) und erhalten weitere Informationen.
- Sie klären die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung vor unserem ersten Termin. Ggf. nehmen Sie notwendige Unterlagen bereits zum Erstgespräch mit.
- Wir besprechen Ihr Anliegen und die Rahmenbedingungen. Häufig werden 5 probatorische Sitzungen übernommen, in denen wir uns kennenlernen.
- Es erfolgt in der Regel ein Antrag auf weitere Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Die Bedingungen sind von Ihrem Tarif abhängig.
Welche Fragen sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären?
- Ist die Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Privatpraxis im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
- Werden probatorische Sitzungen erstattet?
- Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
- Ist ein gutachterlicher Bericht notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?
Praxis Am Dorfbrunnen
Zur Bohnenwies 1
54318 Mertesdorf
(+49) (0)162/6614369
psychotherapiebrunner[at]posteo.de
Telefonische Erreichbarkeit i.d.R. montags und donnerstags
